aktuelle Satzung vom 16. April 2023

This commit is contained in:
Daniel Molkentin 2023-11-07 20:35:30 +01:00
parent 05c60a5409
commit bb811b32dd

View file

@ -1,16 +1,17 @@
--- ---
title: "Satzung" title: "Satzung"
subtitle: "Chaos Computer Club Berlin / CCC(B) e.V." subtitle: "Chaos Computer Club Berlin e. V. / CCCB e. V."
date: 2019-05-14T10:00:00+02:00 date: 2019-05-14T10:00:00+02:00
menu: menu:
main: main:
parent: "verein" parent: "verein"
--- ---
_Stand: 17. März 2019_ _Stand: 16. April 2023_
## Präambel ## Präambel
Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr
denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung
und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den
@ -30,137 +31,146 @@ fördert.
## § 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr ## § 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
\(1) Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Berlin” / “CCC (B)”. \(1\) Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Berlin" / "CCC
Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den (B)". Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den
Zusatz “e.V.” ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Zusatz "e. V." ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
\(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. \(2\) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2: Zweck und Gemeinnützigkeit ## § 2: Zweck und Gemeinnützigkeit
\(1) Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige \(1\) Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Zwecke.
Abgabenordnung 1977 (§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
\(2) Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der \(2\) Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens im Sinne der Präambel. Der Vereinszweck Völkerverständigungsgedankens im Sinne der Präambel. Der Vereinszweck
soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. 1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
2. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Congresse, 2. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Congresse, Treffen sowie virtueller Zusammenkünfte.
Treffen sowie virtueller Zusammenkünfte. 3. Herausgabe multi-medialer Publikationen.
3. Herausgabe multi-medialer Publikationen. 4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit 5. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise
5. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise 6. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen
6. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung 7. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
vorgesehenen Kontrollorganen 8. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
7. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
8. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
\(3) Der Club ist gemeinnützig; er dient ausschliesslich und unmittelbar \(3\) Der Club ist gemeinnützig; er dient ausschliesslich und
der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine
erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie Gewinne erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Clubs werden ausschliesslich Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Clubs werden
und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder ausschliesslich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken
erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Die Mitglieder verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des
dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Clubs. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung
Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf
dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnissmäßig hohe durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch
Vergütungen begünstigt werden. unverhältnissmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
## § 3: Mitgliedschaft ## § 3: Mitgliedschaft
\(1) Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische \(1\) Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische
Personen, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften Personen, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften
des öffentlichen Rechts werden. des öffentlichen Rechts werden.
\(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. \(2\) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand.
Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die
Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung. Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung als
Mitgliedschaft auf Probe. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand
auf die Probezeit verzichten oder diese auf zwölf Monate verlängern.
\(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von \(3\) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von
natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und
Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die
Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt. Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
\(4) Der Austritt wird in Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen. \(4\) Der Austritt wird in Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
\(5) Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besonderer \(5\) Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen besonderer Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten
Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind
Beitragsleistungen befreit. von Beitragsleistungen befreit.
\(6) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, nicht \(6\) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, nicht
rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen
Rechts werden, wenn Sie einen von der Mitgliederversammlung Rechts werden, wenn Sie einen von der Mitgliederversammlung
festzusetzenden erhöhten Mitgliedsbeitrag zahlen. festzusetzenden erhöhten Mitgliedsbeitrag zahlen.
\(7\) Mitglieder auf Probe sind alle Mitglieder nach Annahme der
Beitrittserklärung für die Dauer von sechs Monaten. Für die Dauer der
Probezeit kann das Mitglied ohne Angabe von Gründen einen ermäßigten
Beitragssatz in Anspruch nehmen. Während der Probezeit können das
Mitglied oder der Vorstand die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen
zum Monatsende beenden, geschieht das nicht, geht die Mitgliedschaft in
eine ordentliche Mitgliedschaft über.
## § 4: Rechte und Pflichten der Mitglieder ## § 4: Rechte und Pflichten der Mitglieder
\(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch \(1\) Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in
zu nehmen. Anspruch zu nehmen.
\(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des \(2\) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die
festgesetzten Beiträge zu zahlen. festgesetzten Beiträge zu zahlen.
## § 5: Ausschluss eines Mitglieds ## § 5: Ausschluss eines Mitglieds
\(1) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen \(1\) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen
Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, sich zwei Drittel der
wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied eine stimmberechtigten Teilnehmer einer Mitgliederversammlung für einen in
Anhörung gewähren und den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen der Einladung zur Versammlung formulierten Ausschlussantrag ausspricht,
mitteilen. oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem
auszuschließenden Mitglied eine Anhörung gewähren und den Beschluss in
Textform unter Angabe von Gründen mitteilen.
\(2) Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von zwei \(2\) Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von
Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung der zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung der
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
\(3) Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, wenn sie \(3\) Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen,
mit der Leistung ihres Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind und wenn sie mit der Leistung ihres Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im
vom Vorstand nicht erreicht werden können. Verzug sind und vom Vorstand nicht erreicht werden können.
## § 6: Beitrag ## § 6: Beitrag
\(1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und Monatsbeitrag gemäß der \(1\) Der Club erhebt einen Aufnahme- und Monatsbeitrag gemäß der
[Beitragsordnung]({{< relref "beitragsordnung.md" >}}). Er ist bei der Aufnahme Beitragsordnung. Er ist bei der Aufnahme und monatlich zu entrichten.
und monatlich zu entrichten.
\(2) Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch \(2\) Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch
Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag
festgesetzt werden. festgesetzt werden. Bei Neuwahl des Vorstands muss ein abweichender
Beitrag erneut beschlossen werden.
## § 7: Organe des Clubs ## § 7: Organe des Clubs
Die Organe des Clubs sind: Die Organe des Clubs sind:
1. die Mitgliederversammlung 1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand 2. der Vorstand
## § 8: Mitgliederversammlung § 8: Mitgliederversammlung
--
\(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer \(1\) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
Beschlussfassung unterliegen:
1. die Genehmigung des Finanzberichtes. 1. die Genehmigung des Finanzberichtes.
2. die Entlastung des Vorstandes. 2. die Entlastung des Vorstandes.
3. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder. 3. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
4. die Bestellung von Finanzprüfern. 4. die Bestellung von Finanzprüfern.
5. Satzungsänderungen. 5. Satzungsänderungen.
6. die Genehmigung der Beitragsordnung. 6. die Genehmigung der Beitragsordnung.
7. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. 7. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder. 8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern. 9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
10. Die Auflösung des Clubs. 10. Die Auflösung des Clubs.
\(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. \(2\) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des
Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern oder Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern oder
wenn mindestens ein zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks wenn mindestens ein zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks
schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
@ -171,73 +181,74 @@ mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der
Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen
entscheidet die Mitgliederversammlung. entscheidet die Mitgliederversammlung.
\(3) Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist \(3\) Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder. beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder.
\(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs \(4\) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der
anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache
Mehrheit. Mehrheit.
\(5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen \(5\) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen
Stimmberechtigten in Textform zu bestellen. Fördermitglieder sind nicht Stimmberechtigten in Textform zu bestellen. Fördermitglieder sind nicht
stimmberechtigt. stimmberechtigt.
\(6) Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die \(6\) Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das
vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das
Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der
nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
\(7) Das Wahlverfahren des Vorstandes ist wie folgt: Zunächst sammelt der \(7\) Das Wahlverfahren des Vorstandes ist wie folgt: Zunächst sammelt
Versammlungsleiter unter Berücksichtigung von Paragraph 9, Absatz 1 Vorschläge, der Versammlungsleiter unter Berücksichtigung von Paragraph 9, Absatz 1
aus wievielen Mitgliedern der Vorstand bestehen soll. Über diese Vorschläge Vorschläge, aus wievielen Mitgliedern der Vorstand bestehen soll. Über
wird in einem einzigen Wahlgang abgestimmt. Der Vorschlag mit den meisten diese Vorschläge wird in einem einzigen Wahlgang abgestimmt. Der
Stimmen gewinnt die Wahl. Anschliessend sammelt der Versammlungsleiter Vorschlag mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl. Anschliessend
Vorschläge für Kandidaten zum Vorstandsamt. Im dem folgenden einzelnen Wahlgang sammelt der Versammlungsleiter Vorschläge für Kandidaten zum
gewinnen jene im ersten Wahlgang bestimmte Zahl an Kandidaten, die die im Vorstandsamt. Im dem folgenden einzelnen Wahlgang gewinnen jene im
Verhältnis meisten Stimmen über sich vereinigen. Im Fall eines durch ersten Wahlgang bestimmte Zahl an Kandidaten, die die im Verhältnis
Stimmgleichheit nicht eindeutigen Wahlergebnisses entscheidet die Stichwahl. meisten Stimmen über sich vereinigen. Im Fall eines durch
Stimmgleichheit nicht eindeutigen Wahlergebnisses entscheidet die
Stichwahl.
## § 9: Vorstand ## § 9: Vorstand
\(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. \(1\) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
\(2) Vorstand im Sinne des § 26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. \(2\) Vorstand im Sinne des § 26, Abs. 2 BGB ist jedes
Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 500 €, Einstellung und Entlassung von Vorstandsmitglied. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten,
die durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten werden.
\(3) Ist mehr als ein Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung seines \(3\) Ist mehr als ein Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung
Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
\(4) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl \(4\) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.
ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder
ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind. bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden
sind.
\(5) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten \(5\) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten
Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
\(6) Der Schatzmeister ist Vorstandsmitglied und überwacht die Haushaltsführung \(6\) Der Schatzmeister ist Vorstandsmitglied und überwacht die
und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine
wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem
Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie
Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen
Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung. Belang den Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung.
\(7) Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie \(7\) Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie
haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von
der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Richtlinie über die der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Richtlinie über die
Erstattung von Reisekosten und Auslagen. Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
## § 10: Finanzprüfer ## § 10: Finanzprüfer
\(1) Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die \(1\) Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die
Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung
erstatten sie dem Vorstand Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten sie dem Vorstand Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und
erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
\(2) Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. \(2\) Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
## § 11: Auflösung des Clubs ## § 11: Auflösung des Clubs
@ -247,4 +258,3 @@ Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere gemeinnützige
Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. Beschlüsse über die Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. Beschlüsse über die
zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach vorheriger zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach vorheriger
Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden. Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.