Satzung: Formatierungs-Fixes

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Daniel Molkentin 2018-05-18 13:33:39 +02:00
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@ -142,9 +142,8 @@ festgesetzt werden.
Die Organe des Clubs sind:
1\. die Mitgliederversammlung
2\. der Vorstand
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 8: Mitgliederversammlung
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@ -152,25 +151,16 @@ Die Organe des Clubs sind:
\(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer
Beschlussfassung unterliegen:
1\. die Genehmigung des Finanzberichtes.
2\. die Entlastung des Vorstandes.
3\. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
4\. die Bestellung von Finanzprüfern.
5\. Satzungsänderungen.
6\. die Genehmigung der Beitragsordnung.
7\. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
8\. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
9\. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
10\. Die Auflösung des Clubs.
1. die Genehmigung des Finanzberichtes.
2. die Entlastung des Vorstandes.
3. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
4. die Bestellung von Finanzprüfern.
5. Satzungsänderungen.
6. die Genehmigung der Beitragsordnung.
7. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
10. Die Auflösung des Clubs.
\(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des