From 52f9bda4906d21893824b8575088c114458e856d Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Daniel Molkentin Date: Fri, 18 May 2018 13:33:39 +0200 Subject: [PATCH] Satzung: Formatierungs-Fixes --- content/page/satzung.md | 34 ++++++++++++---------------------- 1 file changed, 12 insertions(+), 22 deletions(-) diff --git a/content/page/satzung.md b/content/page/satzung.md index f0ad24f..cd45f0f 100644 --- a/content/page/satzung.md +++ b/content/page/satzung.md @@ -142,9 +142,8 @@ festgesetzt werden. Die Organe des Clubs sind: -1\. die Mitgliederversammlung - -2\. der Vorstand +1. die Mitgliederversammlung +2. der Vorstand § 8: Mitgliederversammlung -------------------------- @@ -152,25 +151,16 @@ Die Organe des Clubs sind: \(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen: -1\. die Genehmigung des Finanzberichtes. - -2\. die Entlastung des Vorstandes. - -3\. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder. - -4\. die Bestellung von Finanzprüfern. - -5\. Satzungsänderungen. - -6\. die Genehmigung der Beitragsordnung. - -7\. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. - -8\. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder. - -9\. die Ernennung von Ehrenmitgliedern. - -10\. Die Auflösung des Clubs. +1. die Genehmigung des Finanzberichtes. +2. die Entlastung des Vorstandes. +3. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder. +4. die Bestellung von Finanzprüfern. +5. Satzungsänderungen. +6. die Genehmigung der Beitragsordnung. +7. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. +8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder. +9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern. +10. Die Auflösung des Clubs. \(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des