Satzung: Formatierungs-Fixes

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Daniel Molkentin 2018-05-18 13:33:39 +02:00
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@ -142,9 +142,8 @@ festgesetzt werden.
Die Organe des Clubs sind: Die Organe des Clubs sind:
1\. die Mitgliederversammlung 1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
2\. der Vorstand
§ 8: Mitgliederversammlung § 8: Mitgliederversammlung
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@ -152,25 +151,16 @@ Die Organe des Clubs sind:
\(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer \(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer
Beschlussfassung unterliegen: Beschlussfassung unterliegen:
1\. die Genehmigung des Finanzberichtes. 1. die Genehmigung des Finanzberichtes.
2. die Entlastung des Vorstandes.
2\. die Entlastung des Vorstandes. 3. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder.
4. die Bestellung von Finanzprüfern.
3\. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder. 5. Satzungsänderungen.
6. die Genehmigung der Beitragsordnung.
4\. die Bestellung von Finanzprüfern. 7. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
5\. Satzungsänderungen. 9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
10. Die Auflösung des Clubs.
6\. die Genehmigung der Beitragsordnung.
7\. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
8\. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder.
9\. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
10\. Die Auflösung des Clubs.
\(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. \(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des