Merge branch 'staging' into production
This commit is contained in:
commit
5351719af6
|
@ -1,16 +1,17 @@
|
||||||
---
|
---
|
||||||
title: "Satzung"
|
title: "Satzung"
|
||||||
subtitle: "Chaos Computer Club Berlin / CCC(B) e.V."
|
subtitle: "Chaos Computer Club Berlin e. V. / CCCB e. V."
|
||||||
date: 2019-05-14T10:00:00+02:00
|
date: 2019-05-14T10:00:00+02:00
|
||||||
menu:
|
menu:
|
||||||
main:
|
main:
|
||||||
parent: "verein"
|
parent: "verein"
|
||||||
---
|
---
|
||||||
|
|
||||||
_Stand: 17. März 2019_
|
_Stand: 16. April 2023_
|
||||||
|
|
||||||
## Präambel
|
## Präambel
|
||||||
|
|
||||||
|
|
||||||
Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr
|
Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr
|
||||||
denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung
|
denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung
|
||||||
und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den
|
und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den
|
||||||
|
@ -30,123 +31,132 @@ fördert.
|
||||||
|
|
||||||
## § 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
|
## § 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Berlin” / “CCC (B)”.
|
\(1\) Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Berlin" / "CCC
|
||||||
Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den
|
(B)". Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den
|
||||||
Zusatz “e.V.” ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
|
Zusatz "e. V." ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
\(2\) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
||||||
|
|
||||||
## § 2: Zweck und Gemeinnützigkeit
|
## § 2: Zweck und Gemeinnützigkeit
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige
|
\(1\) Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige
|
||||||
Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der
|
Zwecke.
|
||||||
Abgabenordnung 1977 (§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
|
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der
|
\(2\) Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der
|
||||||
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
|
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
|
||||||
Völkerverständigungsgedankens im Sinne der Präambel. Der Vereinszweck
|
Völkerverständigungsgedankens im Sinne der Präambel. Der Vereinszweck
|
||||||
soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
|
soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
|
||||||
|
|
||||||
1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
|
1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
|
||||||
2. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Congresse,
|
2. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Congresse, Treffen sowie virtueller Zusammenkünfte.
|
||||||
Treffen sowie virtueller Zusammenkünfte.
|
|
||||||
3. Herausgabe multi-medialer Publikationen.
|
3. Herausgabe multi-medialer Publikationen.
|
||||||
4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
|
4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
|
||||||
5. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise
|
5. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise
|
||||||
6. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung
|
6. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen
|
||||||
vorgesehenen Kontrollorganen
|
|
||||||
7. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
|
7. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
|
||||||
8. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
|
8. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
|
||||||
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
|
|
||||||
|
|
||||||
\(3) Der Club ist gemeinnützig; er dient ausschliesslich und unmittelbar
|
\(3\) Der Club ist gemeinnützig; er dient ausschliesslich und
|
||||||
der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne
|
unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine
|
||||||
erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
|
Gewinne erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
|
||||||
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Clubs werden ausschliesslich
|
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Clubs werden
|
||||||
und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder
|
ausschliesslich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken
|
||||||
erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Die Mitglieder
|
verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des
|
||||||
dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine
|
Clubs. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung
|
||||||
Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die
|
des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf
|
||||||
dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnissmäßig hohe
|
durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch
|
||||||
Vergütungen begünstigt werden.
|
unverhältnissmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
|
||||||
|
|
||||||
## § 3: Mitgliedschaft
|
## § 3: Mitgliedschaft
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische
|
\(1\) Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische
|
||||||
Personen, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften
|
Personen, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften
|
||||||
des öffentlichen Rechts werden.
|
des öffentlichen Rechts werden.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand.
|
\(2\) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand.
|
||||||
Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die
|
Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die
|
||||||
Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.
|
Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung als
|
||||||
|
Mitgliedschaft auf Probe. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand
|
||||||
|
auf die Probezeit verzichten oder diese auf zwölf Monate verlängern.
|
||||||
|
|
||||||
\(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von
|
\(3\) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von
|
||||||
natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
|
natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
|
||||||
juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und
|
juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und
|
||||||
Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die
|
Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die
|
||||||
Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
|
Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
|
||||||
|
|
||||||
\(4) Der Austritt wird in Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
|
\(4\) Der Austritt wird in Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
|
||||||
|
|
||||||
\(5) Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besonderer
|
\(5\) Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich
|
||||||
Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen
|
besonderer Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten
|
||||||
Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder
|
satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
|
||||||
haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von
|
Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind
|
||||||
Beitragsleistungen befreit.
|
von Beitragsleistungen befreit.
|
||||||
|
|
||||||
\(6) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, nicht
|
\(6\) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen, nicht
|
||||||
rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen
|
rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen
|
||||||
Rechts werden, wenn Sie einen von der Mitgliederversammlung
|
Rechts werden, wenn Sie einen von der Mitgliederversammlung
|
||||||
festzusetzenden erhöhten Mitgliedsbeitrag zahlen.
|
festzusetzenden erhöhten Mitgliedsbeitrag zahlen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\(7\) Mitglieder auf Probe sind alle Mitglieder nach Annahme der
|
||||||
|
Beitrittserklärung für die Dauer von sechs Monaten. Für die Dauer der
|
||||||
|
Probezeit kann das Mitglied ohne Angabe von Gründen einen ermäßigten
|
||||||
|
Beitragssatz in Anspruch nehmen. Während der Probezeit können das
|
||||||
|
Mitglied oder der Vorstand die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen
|
||||||
|
zum Monatsende beenden, geschieht das nicht, geht die Mitgliedschaft in
|
||||||
|
eine ordentliche Mitgliedschaft über.
|
||||||
|
|
||||||
## § 4: Rechte und Pflichten der Mitglieder
|
## § 4: Rechte und Pflichten der Mitglieder
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch
|
\(1\) Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in
|
||||||
zu nehmen.
|
Anspruch zu nehmen.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
|
\(2\) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
|
||||||
Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die
|
Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die
|
||||||
festgesetzten Beiträge zu zahlen.
|
festgesetzten Beiträge zu zahlen.
|
||||||
|
|
||||||
## § 5: Ausschluss eines Mitglieds
|
## § 5: Ausschluss eines Mitglieds
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
|
\(1\) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
|
||||||
werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen
|
werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen
|
||||||
Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger
|
Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, sich zwei Drittel der
|
||||||
wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied eine
|
stimmberechtigten Teilnehmer einer Mitgliederversammlung für einen in
|
||||||
Anhörung gewähren und den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen
|
der Einladung zur Versammlung formulierten Ausschlussantrag ausspricht,
|
||||||
mitteilen.
|
oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem
|
||||||
|
auszuschließenden Mitglied eine Anhörung gewähren und den Beschluss in
|
||||||
|
Textform unter Angabe von Gründen mitteilen.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von zwei
|
\(2\) Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von
|
||||||
Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung der
|
zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung der
|
||||||
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
||||||
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
|
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
|
||||||
|
|
||||||
\(3) Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, wenn sie
|
\(3\) Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen,
|
||||||
mit der Leistung ihres Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind und
|
wenn sie mit der Leistung ihres Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im
|
||||||
vom Vorstand nicht erreicht werden können.
|
Verzug sind und vom Vorstand nicht erreicht werden können.
|
||||||
|
|
||||||
## § 6: Beitrag
|
## § 6: Beitrag
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Der Club erhebt einen Aufnahme- und Monatsbeitrag gemäß der
|
\(1\) Der Club erhebt einen Aufnahme- und Monatsbeitrag gemäß der
|
||||||
[Beitragsordnung]({{< relref "beitragsordnung.md" >}}). Er ist bei der Aufnahme
|
Beitragsordnung. Er ist bei der Aufnahme und monatlich zu entrichten.
|
||||||
und monatlich zu entrichten.
|
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch
|
\(2\) Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch
|
||||||
Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag
|
Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag
|
||||||
festgesetzt werden.
|
festgesetzt werden. Bei Neuwahl des Vorstands muss ein abweichender
|
||||||
|
Beitrag erneut beschlossen werden.
|
||||||
|
|
||||||
## § 7: Organe des Clubs
|
## § 7: Organe des Clubs
|
||||||
|
|
||||||
Die Organe des Clubs sind:
|
Die Organe des Clubs sind:
|
||||||
|
|
||||||
1. die Mitgliederversammlung
|
1. die Mitgliederversammlung
|
||||||
|
|
||||||
2. der Vorstand
|
2. der Vorstand
|
||||||
|
|
||||||
## § 8: Mitgliederversammlung
|
§ 8: Mitgliederversammlung
|
||||||
|
--
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer
|
\(1\) Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
|
||||||
Beschlussfassung unterliegen:
|
|
||||||
|
|
||||||
1. die Genehmigung des Finanzberichtes.
|
1. die Genehmigung des Finanzberichtes.
|
||||||
2. die Entlastung des Vorstandes.
|
2. die Entlastung des Vorstandes.
|
||||||
|
@ -159,8 +169,8 @@ Beschlussfassung unterliegen:
|
||||||
9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
|
9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
|
||||||
10. Die Auflösung des Clubs.
|
10. Die Auflösung des Clubs.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.
|
\(2\) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre
|
||||||
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des
|
statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des
|
||||||
Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern oder
|
Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern oder
|
||||||
wenn mindestens ein zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks
|
wenn mindestens ein zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks
|
||||||
schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
|
schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
|
||||||
|
@ -171,73 +181,74 @@ mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der
|
||||||
Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen
|
Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen
|
||||||
entscheidet die Mitgliederversammlung.
|
entscheidet die Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
|
||||||
\(3) Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
|
\(3\) Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
|
||||||
beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder.
|
beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder.
|
||||||
|
|
||||||
\(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs
|
\(4\) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des
|
||||||
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der
|
Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der
|
||||||
anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache
|
anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache
|
||||||
Mehrheit.
|
Mehrheit.
|
||||||
|
|
||||||
\(5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen
|
\(5\) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen
|
||||||
Stimmberechtigten in Textform zu bestellen. Fördermitglieder sind nicht
|
Stimmberechtigten in Textform zu bestellen. Fördermitglieder sind nicht
|
||||||
stimmberechtigt.
|
stimmberechtigt.
|
||||||
|
|
||||||
\(6) Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die
|
\(6\) Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die
|
||||||
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das
|
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das
|
||||||
vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das
|
vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das
|
||||||
Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der
|
Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der
|
||||||
nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
||||||
|
|
||||||
\(7) Das Wahlverfahren des Vorstandes ist wie folgt: Zunächst sammelt der
|
\(7\) Das Wahlverfahren des Vorstandes ist wie folgt: Zunächst sammelt
|
||||||
Versammlungsleiter unter Berücksichtigung von Paragraph 9, Absatz 1 Vorschläge,
|
der Versammlungsleiter unter Berücksichtigung von Paragraph 9, Absatz 1
|
||||||
aus wievielen Mitgliedern der Vorstand bestehen soll. Über diese Vorschläge
|
Vorschläge, aus wievielen Mitgliedern der Vorstand bestehen soll. Über
|
||||||
wird in einem einzigen Wahlgang abgestimmt. Der Vorschlag mit den meisten
|
diese Vorschläge wird in einem einzigen Wahlgang abgestimmt. Der
|
||||||
Stimmen gewinnt die Wahl. Anschliessend sammelt der Versammlungsleiter
|
Vorschlag mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl. Anschliessend
|
||||||
Vorschläge für Kandidaten zum Vorstandsamt. Im dem folgenden einzelnen Wahlgang
|
sammelt der Versammlungsleiter Vorschläge für Kandidaten zum
|
||||||
gewinnen jene im ersten Wahlgang bestimmte Zahl an Kandidaten, die die im
|
Vorstandsamt. Im dem folgenden einzelnen Wahlgang gewinnen jene im
|
||||||
Verhältnis meisten Stimmen über sich vereinigen. Im Fall eines durch
|
ersten Wahlgang bestimmte Zahl an Kandidaten, die die im Verhältnis
|
||||||
Stimmgleichheit nicht eindeutigen Wahlergebnisses entscheidet die Stichwahl.
|
meisten Stimmen über sich vereinigen. Im Fall eines durch
|
||||||
|
Stimmgleichheit nicht eindeutigen Wahlergebnisses entscheidet die
|
||||||
|
Stichwahl.
|
||||||
|
|
||||||
## § 9: Vorstand
|
## § 9: Vorstand
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
|
\(1\) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Vorstand im Sinne des § 26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied.
|
\(2\) Vorstand im Sinne des § 26, Abs. 2 BGB ist jedes
|
||||||
Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 500 €, Einstellung und Entlassung von
|
Vorstandsmitglied. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
|
||||||
Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten,
|
|
||||||
die durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten werden.
|
|
||||||
|
|
||||||
\(3) Ist mehr als ein Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung seines
|
\(3\) Ist mehr als ein Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung
|
||||||
Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
|
seines Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
|
||||||
|
|
||||||
\(4) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl
|
\(4\) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre.
|
||||||
ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf
|
Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder
|
||||||
ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind.
|
bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden
|
||||||
|
sind.
|
||||||
|
|
||||||
\(5) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten
|
\(5\) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten
|
||||||
Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
|
Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
|
||||||
|
|
||||||
\(6) Der Schatzmeister ist Vorstandsmitglied und überwacht die Haushaltsführung
|
\(6\) Der Schatzmeister ist Vorstandsmitglied und überwacht die
|
||||||
und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und
|
Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine
|
||||||
wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des
|
sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem
|
||||||
Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die
|
Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie
|
||||||
Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den
|
die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen
|
||||||
Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung.
|
Belang den Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung.
|
||||||
|
|
||||||
\(7) Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie
|
\(7\) Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie
|
||||||
haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von
|
haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von
|
||||||
der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Richtlinie über die
|
der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Richtlinie über die
|
||||||
Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
|
Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
|
||||||
|
|
||||||
## § 10: Finanzprüfer
|
## § 10: Finanzprüfer
|
||||||
|
|
||||||
\(1) Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die
|
\(1\) Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die
|
||||||
Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung
|
Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung
|
||||||
erstatten sie dem Vorstand Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und
|
erstatten sie dem Vorstand Kenntnis von ihrem Prüfungsergebnis und
|
||||||
erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
|
erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
|
||||||
|
|
||||||
\(2) Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
|
\(2\) Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
|
||||||
|
|
||||||
## § 11: Auflösung des Clubs
|
## § 11: Auflösung des Clubs
|
||||||
|
|
||||||
|
@ -247,4 +258,3 @@ Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere gemeinnützige
|
||||||
Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. Beschlüsse über die
|
Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. Beschlüsse über die
|
||||||
zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach vorheriger
|
zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach vorheriger
|
||||||
Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
|
Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue