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title: "Linke und Grüne ziehen gegen das Berliner Polizeigesetz vor Gericht"
date: 2026-08-28T12:00:00+02:00
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tags: ["Überwachung", "Polizeigesetz", "ASOG"]
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Als CDU und SPD Ende 2025 das Berliner Polizeigesetz verschärften, war die Kritik laut. Jetzt wird sie juristisch: Am 28. August 2026 haben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin einen Antrag auf Normenkontrolle eingereicht. Das höchste Berliner Gericht soll nun prüfen, ob die neuen Überwachungsbefugnisse mit der Landesverfassung vereinbar sind oder schlicht zu weit gehen.
### Vor fünf Tagen war das noch ein Thema im Club
Am 23. August fand unser [Aktionstag gegen Überwachung](/post/2026/08/11/aktionstag-gegen-überwachung/) statt. Rund 80 Leute kamen, um über KI-Kameras, Verhaltensscanner und das verschärfte Polizeigesetz zu reden. Auch Abgeordnete der Linksfraktion waren dabei und erzählten dort schon, dass sie gegen das Gesetz vorgehen wollen. Ein Normenkontrollantrag war im Gespräch.
Jetzt liegt er vor.
### Kurzer Rückblick
Im Dezember 2025 beschloss die schwarz-rote Koalition eine Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Heraus kam ein Gesetzespaket voller neuer digitaler Befugnisse: von Kameras, die Verhalten automatisch analysieren, bis zu einer zentralen Plattform, auf der ganz unterschiedliche Polizeidaten zusammengeführt werden dürfen.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnte, die Opposition warnte, unabhängige Sachverständige im Innenausschuss warnten. Passiert ist trotzdem wenig: die Kritik wurde im Verfahren nicht ausgeräumt. Genau hier setzt der Normenkontrollantrag an.
### Worum es konkret geht
Die Kanzlei KM8, die die Fraktionen vertritt, zählt in ihrer Begründung fünf Punkte auf, die besonders stechen:
1. Die Polizei darf künftig mit Spähsoftware auf Smartphones und Computer zugreifen und zwar nicht nur bei schwersten Straftaten, sondern schon zur Verhinderung vergleichsweise kleiner Delikte. Wer solche Software baut, braucht Sicherheitslücken. Das Gesetz setzt also einen Anreiz, Lücken offenzuhalten, statt sie zu stopfen.
2. Der überwachte öffentliche Raum soll automatisiert ausgewertet werden: Wer sich „auffällig" verhält, löst Alarm aus. Was auffällig ist, entscheidet der Algorithmus - ohne klare Einsatzregeln und ohne echten Schutz gegen Fehler, Diskriminierung oder Missbrauch.
3. Öffentlich zugängliche Bilder aus dem Internet darf die Polizei in großem Stil biometrisch auswerten. Die Kanzlei spricht von biometrischer Massenüberwachung und von einem Abschreckungseffekt, der vor allem diejenigen trifft, die demonstrieren wollen.
4. Polizeilich erhobene Daten sollen für einen komplett neuen Zweck weiterverwendet werden dürfen: das Training von KI-Systemen, teilweise sogar unter Weitergabe an private Firmen. Was genau mit welchen Daten passiert, lässt das Gesetz offen. Der Grundsatz, dass Daten nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden, wird damit faktisch ausgehebelt.
5. Verschiedenste Bestände dürfen auf einer zentralen Analyseplattform zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden auch mit KI. Übrig bleibt eine Art Riesendatenbank, in der Daten aus völlig unterschiedlichen Zusammenhängen für neue Zwecke zur Verfügung stehen. Ausgeschlossen ist dabei auch der Einsatz von Palantir nicht.
### Was eine Normenkontrolle überhaupt ist
Anders als bei einer konkreten Klage geht es bei der abstrakten Normenkontrolle nicht um einen einzelnen Fall. Das Gericht schaut sich das Gesetz als solches an und prüft, ob es mit der Verfassung vereinbar ist. Antragsberechtigt ist unter anderem ein Viertel der Abgeordneten genau dieses Quorum bringen Die Linke und die Grünen zusammen. Hält das Gericht einzelne Regelungen für verfassungswidrig, erklärt es sie für nichtig.
### Was die Beteiligten sagen
Die innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Die Linke) nennen die Novelle einen massiven Ausbau der Überwachung. Zusammen mit der automatisierten Auswertung von Polizeidaten könnte eine „riesige Superdatenbank" entstehen, die „jegliche Grenzen des Rechtsstaates sprengt". Und sie kritisieren: Es sei völlig unklar, welche Daten künftig wofür verarbeitet werden dürfen. Für ein Parlament, das die Polizei kontrollieren soll, sei das nicht hinnehmbar.
Ihr Kernargument: Polizeigesetze sind keine gewöhnlichen Gesetze. Sie entscheiden, was die Polizei in einem Rechtsstaat darf und das Gewaltmonopol des Staates muss sich an den Grundrechten messen lassen. „Verfassungswidrige Polizeigesetze sind keine guten Polizeigesetze." Deshalb halten sie eine verfassungsrechtliche Prüfung für unabdingbar.
Rechtsanwalt David Werdermann, der die Fraktionen vertritt, bringt es ähnlich auf den Punkt: Die Novelle bedeute einen grundlegenden Kurswechsel, mit Befugnissen, die aus mehreren Gründen gegen Grundrechte verstoßen.
### Warum das jetzt wichtig ist
Der Ball liegt beim Verfassungsgerichtshof. Dessen Entscheidung wird nicht nur über die einzelnen Punkte entscheiden, sondern grundsätzlich darüber, wie viel Überwachung die Landesverfassung überhaupt hergibt vom Verhaltensscanner im öffentlichen Raum bis zur zentralen Datenanalyse.
Wie das ausgeht, ist offen. Sicher ist nur: Der Streit um das Polizeigesetz wird nicht mehr allein politisch geführt, sondern jetzt auch vor Gericht.
### Zum Weiterlesen
- Linksfraktion Berlin: [Linke und Grüne erheben Normenkontrolle gegen verfassungswidrige Regelungen im schwarz-roten Polizeigesetz](https://www.linksfraktion.berlin/politik/presse/detail/news/linke-und-gruene-erheben-normenkontrolle-gegen-verfassungswidrige-regelungen-im-schwarz-roten-polizeigesetz/)
- Verfassungsblog: [„Try harder hilft selten": die ASOG-Novelle verfassungsrechtlich eingeordnet](https://verfassungsblog.de/berlin-asog-novelle-kbos/)
- taz: [KI-Videoüberwachung in Berlin: Verhaltensscanner bald auch vor dem Abgeordnetenhaus](https://taz.de/KI-Videoueberwachung-in-Berlin/!6160851/)
- netzpolitik.org: [So wehrt man sich gegen Verhaltensscanner](https://netzpolitik.org/2026/ki-gestuetzte-videoueberwachung-in-berlin-so-wehrt-man-sich-gegen-verhaltensscanner/)
- beck-aktuell: [Kameras und KI-Einsatz: Berlin verschärft Polizeigesetz](https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/berlin-verschaerfung-polizeigesetz-2025-12-04)